3.1.7 Über die Geschichtliche Methode

Ja, diesem Sinne bin ich ganz ergeben,
Das ist der Weisheit letzter Schluß:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muß.
Johann Wolfgang von Goethe, Faust – Zweiter Teil  

Der geneigte Leser, sofern er unserer Argumentation bis hierhin gefolgt ist, mag sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der “geschichtlichen Methode”, die ich in diesem Text angewandt habe, stellen. Nun, die Antwort gestaltet sich recht einfach: Es gibt keine andere. Diese Position möchte ich auch sogleich begründen: In unserem Weltbild existiert kein Wissen a priori. Der Mensch wird zum Menschen erst durch dreierlei gleichzeitige Einflüsse:

1. Er hat die genetisch vererbten Voraussetzungen, Sprache zu erlernen. Über das Mittel Sprache schafft er die Abstraktionen, die ihn zum Denken in Kategorien befähigen. (vgl. Dazu Maturana/Varela: Der Baum der Erkenntis, Kap. 10).

2. Der Mensch wächst in einer sozialen Umgebung auf, die ihm die Sprache, verbal und literal, beibringt und ihn somit zum abstrakten Denken befähigt und

3. der Mensch hat Zugang zu Quellen des Wissens, die er mit den Instrumenten Sprache und Denken sich aneignen kann.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den Begebenheiten der jetzt existierenden Wirklichkeit überhaupt erst stattfinden. Ergo: Zum Verständnis des Jetzt muss ich erst das Gestern gelernt haben. Wie wir im Kapitel Bildung noch sehen werden, ist der Mensch das, was er gelernt hat. Die Aneignung von Wissen verändert den Menschen körperlich. Er ändert sozusagen seine Struktur. Dies zeigt sich in verschiedenen Verhaltensweisen, die sich mit steigender Bildung ändern, einer anderen Triebbeherrschung und anderen Ernährungsweisen. Du bist also nicht (nur), was Du isst, sondern (vor allem) was Du gelernt hast.

Eine weitere Begründung der geschichtlichen Methode entsteht aus der Tatsache, dass es keine Kontinuität des Jetzt in die Zukunft gibt. Wir machen uns das oft nicht klar: nichts, absolut nichts, muss morgen auf der Grundlage bestehen, dass es heute existiert. Es gibt wohl eine Wahrscheinlichkeit, dass z.B. ein Gebäude morgen noch steht, oder dass ich meinen Job morgen noch habe. Aber es gibt keine Garantie.

Die Geschichte hingegen, als objektiver Tatbestand ist sicher. Dinge sind geschehen und lassen sich nicht rückgängig machen. Die Täuschung der linearen Zeitlinie ist Fluch und Segen zugleich: Die Vergangenheit lässt sich nicht ändern, auch wenn sie noch so schmerzt. Andererseits bietet sie uns die einzigartige Chance, Dinge aus sicherer Quelle zu lernen. Wir lernen immer Geschichte, niemals die Zukunft. Das ist unserer Existenz immanent. ((Mehr zum Zeitbegriff unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitsoziologie und
 http://de.wikipedia.org/wiki/Zeit_%28Philosophie%29 ))

Was bedeutet das nun für das Heute, das Jetzt? Nun, die Vergangenheit beeinflusst das Jetzt direkt. Wir leben im Jetzt sozusagen die “Verlängerung der Vergangenheit”. Unser Jetzt baut auf das Vergangene und produziert Wahrscheinlichkeiten für die Zukunft. Mehr aber auch nicht. ((Einige Hirnforscher bringen jedoch interessante Theorien ins Spiel: So kann z.B. das menschliche Gehirn die Klangfolge einer Melodie antizipieren, diese also “vorhören”. Das Gehirn scheint also fähig zu sein, auch nichtlineare Zeitstrukturen zu verarbeiten. Der Gedanke jedoch, das das Zukünftige das Vergangene bestimmen könnte, ist in unserer Alltagserfahrung und in unseren Denkweisen bislang fremd geblieben. Auch die Physik scheint jedoch in den letzten Jahren die Linearität der Zeit in Frage zu stellen: Nach Einsteins Grundlagen zur Relativität sind im Zuge der Quantenmechanik Phänomene bekannt geworden, die zumindest scheinbar die Lichtgeschwindigkeitsbarriere umgehen und so die Zeit umkehren können. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Tunneleffekt ))

Wenn wir nun auf rein empirischer Basis argumentierten, würde das bedeuten, die Grundlage der Existenz außen vor zu lassen – ja die Existenz von (gefundenen) Daten per se anzunehmen. Das ist zwar in sich richtig und zur Deskription (Beschreibung) des Jetzt hinreichend, niemals jedoch zur Erklärung der in der sozialen Wirklichkeit auftretenden Phänomene. Wir können also unsere Umwelt ohne Geschichte dokumentieren, aber niemals verstehen.

Das ist der Fehler der rein empirischen Wissenschaft, die keine Geisteswissenschaftlichen Methoden beinhaltet. Kein Statistikprogramm der Welt kann uns die Wirkung eines normativ argumentierenden Textes aufzeigen – es gibt in der Rezension von politischen Texten keine Korrelationen und schon gar keine Kausalitäten. Das Verständnis von Staatstheorien braucht die geschichtliche Analyse der Grundlagentexte a) um die Denkmodelle der Vergangenheit durch den sprachlichen Schleier hindurch zu verstehen und b) die eigenen Denkmodelle, die durchaus aus empirischen Daten gewonnen sein können, zu überprüfen.

Probleme bei der geschichtlichen Methode

Die Analyse der vorliegenden geschichtlichen Texte birgt natürlich erhebliche Probleme. Zum einen ist uns der sprachliche Kontext der Autoren aus vergangen Jahrhunderten nicht ohne weiteres zugänglich. Wir verlieren kontextuelle Informationen, die in diesen Texten stecken, gleichwohl bleiben all jene sprachlichen Bilder unklar, die z.B. zur Umgehung von Repressalien in die Texte eingearbeitet wurden. Weiterhin ist uns die Intention des Autors oftmals nicht klar, genauso wenig wie wir das Publikum und seine Rezeptionsgewohnheiten kennen. Also behelfen wir uns mit der Methode der “rationalen Rekonstruktion”, um die in den Quellen enthaltenen Denkstrukturen zu “extrahieren”. Dass dabei erhebliche Verzerrungen im Sinne des Interpretierenden auftreten, ist klar. Ich sage dazu immer, dass “kein chinesicher Wissenschaftler heute in China objektiv über Menschenrechte schreiben kann“.

Zum anderen haben wir das Problem, dass die in den Texten geschilderten gesellschaftlichen Umstände nicht mehr vorhanden sind. Wir können schlicht nicht mehr die Nöte, Ängste und Emotionen aus den vergangenen Epochen herbeiholen, die Autoren zum Schreiben ihrer manchmal lebensbedrohenden Texte bewogen haben.

Die Weltsicht der Autoren ist also verloren und wir müssen abermals unsere Fähigkeit zur Abstraktion bemühen, um ihre Intentionen herauszufinden. Gleichzeitig müssen wir uns um “Objektivität” bemühen und die abstrahierten Denkweisen in unsere eigenen Werte und Denkweisen einfügen. Das gelingt naturgemäß nur suboptimal und birgt nicht unerhebliche Fehlerquellen.

Last but not least stellt auch die schiere Menge an Texten eine Quelle der Verzerrung dar: Die Selektion der Quellen gibt dem Autor der Moderne und seinem Text eine Richtung und eine Tendenz vor. So haben Heerscharen von kommunistischen Staatstheoretikern in 70 Jahren Kilometerweise Regale mit “Wahrheiten” gefüllt, die heute eher als Gruselkabinett der Staatstheorie gelten müssen. Dennoch waren sie alle von ihrem Tun und ihrer Methode überzeugt – was uns die Relativität des Wissens trefflich vor Augen führt. Welches die Richtung und die Tendenz dieses Textes ist, erschließt sich relativ schnell mit einem Blick in das Inhaltsverzeichnis. ;-)

Wohin führt uns also die geschichtliche Methode?

Wir bilden aus der (hoffentlich zweckmäßigen) Selektion der Quelltexte die Basis für unsere Denkstruktur, mit der wir die Welt, in der wir leben, analysieren, beobachten und bewerten(!) können. Wir stellen also unsere eigene Erfahrung in Relation zu den Erfahrungen der Vergangenheit und stellen, so denn die Methode funktioniert, in unserer Erfahrung Gemeinsamkeiten und/oder Differenzen mit der Vergangenheit fest. Wir bilden uns eine Meinung. Aus der Lektüre der Geschichte erwächst die Fähigkeit zur Bewertung des Jetzt und zur sinnvollen Bildung von Erwartungen an die Zukunft.

Mit dem Wissen, dass es keine Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft geben kann, sondern dass die Zukunft jeden Tag neu erschaffen werden muss – indem wir permanent über das Jetzt und das Vergangene reflektieren, haben wir erst die Chance zur Veränderung. Nur weil das Morgen nicht durch das Heute oder das Gestern bestimmt ist, sind wir frei. Nur durch die Reflexion erreichen wir eine Veränderung, die mit einer menschenfreundlichen Ethik gepaart zum Wohle aller führen kann. Daher brauchen wir die geschichtliche Methode.

1.4 Revolutionen – Wegweiser zum Jetzt

Das Wort Revolution wurde im 15. Jahrhundert aus dem spätlateinischen revolutio („das Zurückwälzen, die Umdrehung“) entlehnt und zunächst als Fachwort in der Astronomie für die Umdrehung der Himmelskörper verwendet. Später wurde Revolution auch allgemein für „Veränderung, plötzlicher Wandel, Neuerung“ gebräuchlich. Die heutige Bedeutung als „gewaltsamer Umsturz“ bildete sich erst im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss des französischen révolution und der Französischen Revolution.

In den folgenden Kapiteln werde ich die Revolutionen in Europa und den USA seit dem 17. Jahrhundert auf ihre politische Bedeutung hin skizzieren. Ich verzichte auf die genaue Wiedergabe von Namen, Daten und Fakten und werde statt dessen versuchen, die elementaren Umwälzungen im Gedanklichen System der jeweiligen Gesellschaft auszuarbeiten. Wichtig für unser Gedankenexperiment ist vor allem, was wir aus den “Sollbruchstellen” der sozialen Wirklichkeit lernen können.

Wichtig scheint mit auch folgende Anmerkung zu sein: Revolutionen verdienen meines Erachtens keiner Glorifizierung. Sie sind in der Regel gewalttätige Umstürze, in denen Populistische Agitatoren die vorgedachten Ideen einer gedanklichen Elite mehr oder minder gelungen in pragmatische Politik umsetzen. In der Regel geht das mit dem Machterwerb auch schief – der Agitator vergisst seine geistigen Väter und berauscht sich an “seinem” Sieg. Mit katastrophalen Folgen für die Bevölkerung des jeweiligen Landes.

Also sind die Vordenker der Revolutionen die wichtigen Leute, nicht die ausführende Masse. Das sollten wir uns merken, vor allem, wenn wir an 1917 und den darauf folgenden Kommunismus denken, der mehr Menschen das Leben gekostet hat, als jede andere Ideologie auf diesem Planeten bisher.

2.2.5 Moral ist eine Kulturleistung (update)

Ich beginne dieses Kapitel mit einer These: Es gibt kein Recht zur Unterdrückung. Das Konzept der individuellen Freiheit (siehe dazu u.a. Popper) sieht weder ein Recht des Einzelnen zur Unterdrückung anderer vor, noch gestattet es die Entscheidung des Einzelnen, sich unterdrücken zu lassen. Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille; es gibt das eine ohne das andere nicht.

Relative Begriffe

Zum Verantwortungskonzept gehört implizit immer aber auch der Aspekt der Moral; Verantwortung gründet sich auf eine Ethik, die die Moralvorstellungen der jeweiligen Zeit und Kultur bedingen. Also sind die Begriffe Freiheit und Verantwortung nicht nur symbolisch und faktisch aneinander gebunden, sondern sie sind auch relative Begriffe.

Die Relativität eines Begriffes setzt immer ein Bezugssystem voraus. Um zu relativieren brauchen wir einen Fixpunkt, einen Betrachterstand, einen Pol. Im Normativen jedoch sind alle Grundlagen von moralischen Regeln dynamisch – sie entstehen und entfalten ihre Wirkungen in ihrer jeweiligen Alltags-Umgebung, also in der jeweiligen Kultur. Also gibt es keine moralischen, universellen Fixpunkte in unseren Denksystemen.

Dennoch stellen wir die Relativität von Begriffen auch und vor allem des Politischen fest -– wir haben, wenn nicht ein Paradoxon -– so zumindest ein Dilemma. Die Amerikaner lösen dieses Dilemma recht einfach –- sie setzen fest auf die Werte ihrer Verfassung, betrachten diese als unabänderlichen moralischen Fixpunkt und beurteilen die Welt fest und nur nach ihren eigenen Maßstäben.

Wir Europäer aber haben durch bittere Erfahrung lernen müssen, dass einseitige Dogmatisierung immer wieder zu Diktaturen führen kann -– aus unserer Sicht sind moralische Fixpunkte niemals aus einer einzigen Quelle speisbar, ohne auf machtpolitische Probleme zu stoßen. Was also tun?

Wir (Europäer) lösen dieses Dilemma mittels der wirksamsten Leistung des menschlichen Geistes überhaupt: der Abstraktion. Nicht einzelne Texte, nicht einzelne Weltanschauungen, nicht einzelne Denkmodelle oder Ideologien –- und schon gar nicht einzelne Religionen – dürfen der Maßstab für moralische Vergleichspunkte zur Definition von relativen Begriffen sein. Wir müssen aus diesen verschiedenen Denkstrukturen diejenigen Ideen und moralischen Standpunkte abstrahieren, die universelle also allgemeine Gültigkeit haben könn(t)en.

Die Definition von moralischen, relativen Begriffen muss also immer aus der Summe der existierenden Glaubenssätze abgeleitet sein. Nur so kann eine sinnvolle Deutung von z.B. Freiheit oder Verantwortung gelingen.

Gott als Abstraktion

Wollen wir nun diese, methodisch noch näher zu erläuternde, Verfahrensweise zur Definition eines moralisch relativen Begriffes anwenden, so können wir uns zunächst auf zentrale Glaubenssätze konzentrieren. Dazu zählen als Ergebnis der griechisch-westlich orientierten Sozialisierung: Die Menschenrechte, die Bürgerrechte, die Kriegs- und Verfolgtenrechte, das Asylrecht, die Wahl,- und Machtverteilungsrechte. Aber auch die globalen religiösen Grundgebote: Tötungsverbote, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Respekt, das Recht auf geistige Entwicklung.

Man bemerke, dass ich in dieser Auflistung die errungenen Rechte als Abstraktion aus Glaubenssätzen konstruiert habe – sie haben als solche zunächst keinen empirischen Gehalt. Sie sind also Hüllen, Leitlinien, Formen. Sie existieren außerhalb der Lebenswirklichkeit der einzelnen Person, der einzelnen Gruppe oder des einzelnen Staates. Sie sind keine Naturgesetze, sondern von Menschen gemachte geistige Entitäten.

Das herausragende Merkmal dieser geistigen Entitäten, oder in Kants Begrifflichkeit, Kategorien, ist das Über-der-Sache-Stehen. Sie bieten also ein Instrument, um genau die Lücke zu füllen, die das Verblassen des romantischen, literarischen und in Teilen auch phantastischen Gottesbegriffes in der politischen Diskussion seit der Säkularisierung des Westens gelassen hat.

Aber: Ich leugne Gott nicht, im Gegenteil, ich bin nur der Meinung, dass im politischen, also moralbegründeten Handeln, die Zeit der historisch vermittelten konkreten Handlungsanweisungen zugunsten eines dynamischen Abstraktionsmodelles weichen muss.

Gott ist in meinen Augen, wie Thomas von Aquin in “Das Seiende und das Wesen”, schreibt:

Das erste Seiende, das nur Sein ist, die erste Ursache, … , die Gott ist.

(siehe Kommentar 1) Auch für den geschulten Geist 800 Jahre später gilt diese wohl größtmögliche aller Abstraktionen noch. Gott ist die Ursache aller Existenz, das reduzierte Sein – auch aller menschengemachten Abstraktionen und Denkmodelle – und kann als Reduktion auf die Ursache aller Dinge verstanden werden. Ich werde diesen Standpunkt an anderer Stelle noch näher erläutern.

In der Praxis

Die Notwendigkeit der Einführung einer Kategorie von abstrakten Denksätzen wird offensichtlich, wenn wir an die Anfangsthese dieses Kapitels zurückgehen: Es gibt weder eine Freiheit zur Unterdrückung, noch gibt es die Freiheit, sich unterdrücken zu lassen. Beide Verhaltensweisen verstoßen gegen die Abstraktionen, sie verletzen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einerseits und gegen das Konzept des verantwortungsvollen Handelns andererseits.

Die Argumentation gegen diese Art der Verhaltensdefinition liegt natürlich auf der Hand: Der Diktator oder der gewalttätige Ehemann wird sich wenig um das abstrakte Konzept der Verantwortung kümmern. Genauso wird sich das unterdrückte Volk nur schwer gegen eine diktatorische Staatsmacht auflehnen, wenn es schlimmstenfalls mit dem Tod rechnen muss. Auch die geschlagene Ehefrau wird ihre Angst vor den Schlägen gegen den eventuellen Nutzen in der Gemeinschaft oder die zu erwartenden noch schlimmeren Konsequenzen abwägen müssen.

An dieser Stelle hilft uns abermals das Konzept der Abstraktion: Diesmal abstrahieren wir jedoch nicht das moralische Konzept, sondern dessen praktische Durchsetzung. Durchsetzung von Normen erfordert Befugnisse. Diese wurden in traditionellen Gesellschaften durch soziale Vereinbarungen verteilt – so z.B. die Weisungsbefugnis von Stammesältesten, Schamanen etc. Mancherorts ist die soziale Zuweisung von Rechtssetzungsbefugnissen auch heute noch zu beobachten – in Straßengangs, unter Ghettojugendlichen und in sog. Befreiten Zonen oder autonomen Gebieten.

Relativität von Institutionen

Die eigentliche Kulturleistung des Staates ist jedoch die Schaffung von Institutionen. So haben wir weltweit Polizeien, Geheimdienste, Armeen, Kirchen oder andere religiöse Instanzen hervorgebracht. Sie alle setzen die Normen um, die die jeweilige Gesellschaft zum Verhaltenskodex gemacht hat.

Und hier stoßen wir auf das nächste fundamentale Problem: Sie sind alle auf einen Kulturkreis bezogen, also relativ.

Das existierende Völkerrecht beruht in großen Teilen auf dem ehemaligen Kriegsrecht der heute als westlich bezeichneten Länder. Daher hat es in seinen Definitionen einen starken Bezug auf die nationalstaatliche Denkweise des 19. Jahrhunderts. Das Recht auf Selbstbestimmung der Völker als absolutes Recht ist die direkte Folge eines überholten Nationalstaatsdenkens. Nicht der einzelne Staat kann verbindliche Normen für alle setzen –- die Welt hat dies schon nach dem Ersten Weltkrieg verstanden und den Völkerbund gegründet. Leider war dieser zu schwach, bzw. die Zeit noch nicht reif für ein supranationales System -– so dass erst nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges mit den Vereinten Nationen der Versuch einer supranationalen Recht setzenden Organisation geschaffen werden konnte.

Diese Organisation hat den Katalog der Menschenrechte in ihrer Charta übernommen. Das war der erste Schritt. Bis heute hat sie es aber nicht geschafft, den zweiten Schritt zu tun, der notwendig wäre, um die Glaubenssätze in der Charta auch umzusetzen.

Ich werde hier mal konkret: Wir brauchen ein weltweites überstaatliches Gewaltmonopol zur Durchsetzung der Menschenrechte. Also nicht eine Welt-Armee, sondern eine echte Welt-Polizei. Diese Welt-Polizei muss von einer Art Welt-Parlament kontrolliert werden, darf immer nur von mehreren Staaten gleichzeitig gebildet werden und muss sich turnusmäßig erneuern. (2)

Ausgehend von unserer Prämisse, dass es weder das Recht zur Unterdrückung geben kann, noch das Recht, sich unterdrücken zu lassen, wobei das letztere immer auch Verantwortungsverweigerung bedeutet, kommen wir unweigerlich zur Folgerung, dass nur eine frei gewählte Repräsentation mit finanziell und militärisch ausreichend ausgerüsteten Mitteln zur Durchsetzung gemeinsam festgelegter abstrakter Glaubenssätze oder Normen Unterdrückung und Ausbeutung verhindern kann.

Kein Recht zur Diktatur

Es darf in Zukunft keine Diktaturen mehr geben. Jeder Diktator muss damit rechnen müssen, dass ihm sein Land genommen und sein Volk, wenn nötig mit überstaatlicher, durch Verträge legitimierter Gewalt, befreit wird. Erste Ansätze eines solchen globalen Handels sehen wir heute in Afghanistan. Wir hätten es auch im Irak schon sehen können, leider war die Weltgemeinschaft dazu noch nicht bereit. Das „alte Europa“ hat in seiner Verhaftung in den Denkmustern des Kalten Krieges die weitergehende Implikation der Intervention im Irak nicht verstanden. Es geht schlichtweg um ein neues Kapitel in der Weltgeschichte. Nicht der Irak-Krieg war ein Fehler – dass die Amerikaner praktisch im Alleingang das durchgeführt haben, was eigentlich Aufgabe einer handlungsfähigen UNO gewesen wäre – das war der Fehler.

Genauso muss jedes Volk, welches sich einem Diktator unterstellt, damit rechnen, notfalls auch gegen seinen Willen in die Wertegemeinschaft der Welt zurückgeführt zu werden. Uns Deutschen ist 1945 genau das passiert – und es hat uns meines Erachtens nicht geschadet. Allerdings – und das vermisse ich heute im Irak oder in Afghanistan, hat man in der vierziger Jahren viel mehr Wert auf die Bildung der Befreiten gelegt. Um ein „entführtes Volk“ wieder in die Weltgemeinschaft zurückzuführen, muss sehr schnell vieles an Gelerntem wieder neu erlernt werden. In Serbien ist das nicht passiert. In Bosnien auch nicht. Daher hege ich die Befürchtung, dass die Auseinandersetzungen dort nicht endgültig gelöst sind.

Wichtig ist bei der Konstruktion dieses Denkmodells(!) zweierlei: Erstens die Erkenntnis, das eben nicht der einzelne Mensch oder die einzelne Gruppe oder der einzelne Staat das Maß aller Dinge ist, sondern dass es Grundsätze gibt, die er in der Gemeinschaft der Menschheit erdacht hat, die sein Ego übersteigen, und denen er folgen muss. Und zweitens, dass die Regeln, denen er zu folgen hat, von Menschen ged(m)acht sind, eine universelle Moral begründen und als Abstraktionen aus Bestehendem rational konstruierbar sind.

Rituelles Handeln

Dieses Vorgehen entwertet nicht die historischen Texte –- sie haben ihre Berechtigung als Quellen und Anleitung zu rituellem Handeln weiterhin. Rituelles Handeln unterscheidet sich jedoch von politischem Handeln, indem die Mitgliedschaft in einer rituellen Vereinigung auf die freie Entscheidung des Einzelnen beruht* – die Mitgliedschaft im Politischen jedoch jedem menschlichen Dasein immanent ist. Man kann nicht nicht Bürger eines Staates sein. Daher hat rituelles, auf historischen Texten beruhendes Handeln immer nur Folgen für die Gruppenmitglieder, die jedoch gleichzeitig dem Diktat des Politisch-Abstraktem unterliegen. Diesen Konflikt können wir z.B. an der Frage beobachten, ob das islamische Schächten von Tieren unter unserem Tierschutzgesetz erlaubt sein kann.

Ich denke, das Politisch-Abstrakte muss immer höher gewichtet werden als das Rituelle.

*vorausgesetzt natürlich, die betreffende Gesellschaft erkennt die Grundrechtscharta an – doch das haben alle relevanten Staaten, zumindest wenn sie Mitglieder in der UNO sind.

Konkret heißt das: Religionen haben sich den allgemeinen Gesetzen im Staat unterzuordnen. Sie können keine gesetzgebende Wirkung entfalten – auch nicht in moralischen Fragen, wie Schwangerschafts-Abbrüchen oder der Todesstrafe. Religionen sind Strukturen von Glaubenssätzen von einzelnen Gruppen – und mögen sie noch so groß sein. Die oben diskutierten abstrakten Glaubenssätze hingegen sind diejenigen der Weltgemeinschaft – daher ist deren Gewichtung auch höher zu stellen.

Die zu bildende Moral ist die Summe der Handlungsanweisungen, die aus den abstrakten Glaubenssätzen der Menschheit entspringen. Somit ist Moral eine Kulturleistung.

1.3.2.2 Montesquieu: Freiheit, Ehre und Angst

“Tritt eine Idee in ein hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus – weil keine andere da ist, die ihr den Rang streitig machen könnte.” Montesquieu

montesquieuCharles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (* 1689 Bordeaux; † 1755 in Paris) war französischer Schriftsteller und Staatstheoretiker. 1721 wurde der uns schlicht als Montesquieu bekannte durch ein kleines Buch über Nacht berühmt, das heute als ein Schlüsseltext der Aufklärung gilt: Les lettres persanes/Persische Briefe. Es handelt sich um Briefe zweier fiktiver Perser, die Frankreich und vor allem Paris bereisen und Freunden daheim davon berichten – in einer Mischung aus Staunen, Kopfschütteln, Spott und Missbilligung.

1734 publizierte Montesquieu in Holland das Buch ”Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niedergangs”, worin er am Beispiel des Aufstiegs des Römischen Reichs und seines Niedergangs so etwas wie gesetzmäßige Verläufe im Schicksal von Staaten nachzuweisen versucht und damit verdeckte Kritik am französischen Absolutismus übt.

Der geneigte Leser erkennt ein auch diesem Text immanentes Prinzip.

Sein wichtigstes Werk wurde jedoch die geschichtsphilosophische und staatstheoretische Schrift Vom Geist der Gesetze von 1748. Hierin versucht er einerseits, die Determinanten zu finden, die das Regierungs- und Rechtssystem einzelner Staaten jeweils bestimmten (z.B. Größe, Geographie, Klima, Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Religion, Sitten und Gebräuche); andererseits will er die theoretischen Grundlagen eines universell möglichen Regimes zu formulieren.

Zentrales Prinzip ist Montesquieu die strikte Trennung von Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Verwaltung (Exekutive), die sog. Gewaltenteilung – ein Begriff, der als solcher in dem Werk allerdings noch nicht vorkommt. Das System der Gewaltenteilung kam zum ersten Mal 1787 in der Verfassung der Vereinigten Staaten zum Tragen. Es war auch Gegenstand in der französischen Revolutionsverfassung von 1791. (siehe auch das Kapitel Revolutionen hierzu) Heute ist es ein Grundprinzip in allen demokratischen Staaten.

Die Theorie der Gewaltenteilung im Einzelnen:

Anders als die christliche Geschichtsphilosophie, die den Niedergang des Römischen Reiches als das Werk göttlicher Vorsehung betrachtet hatte, wollte Montesquieu eine auf naturgegebenen Gesetzlichkeiten beruhende Erklärung für die geschichtlichen Abläufe finden und hatte nach den anthropologischen, ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedingungen der politischen Entwicklungen gefragt. Diese Einsichten wurden dann im Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze” zu einer Staats- und Gesellschaftstheorie ausgeformt: Montesquieu versucht, die bestimmenden Faktoren zu finden, gemäß denen einzelne Staaten ihr jeweiliges Regierungs- und Rechtssystem entwickelt haben. Aus diesen Faktoren ergibt sich der „allgemeine Geist“ („esprit général“) einer Nation und diesem wiederum entspricht der Geist ihrer Gesetze. Deren Gesamtheit ist nach Montesquieu also nicht eine quasi beliebige Summe von Gesetzen, sondern Ausdruck des natürlichen Umfeldes, der Geschichte und des „Charakters“ eines Volkes.

Wir sollten uns diese Setzung für die Rechtsentwicklung merken.

Montesquieu unterscheidet drei Haupttypen von Regimen: die Republik, die Monarchie und die Gewaltherrschaft. Diese Typen sieht er jeweils durch eine bestimmte menschliche Grundhaltung geprägt: die Tugend, die Ehre und die Angst. Aber auch für die beste Staatsform, die Republik, hält Montesquieu Gewaltenteilung für nötig, um jegliche Willkür durch Einzelne oder Gruppen zu vermeiden.

Montesquieu formuliert also unseren empirischen Befund: Es gibt nur eine logische Notwendigkeit für demokratische Strukturen: Den Schutz vor Willkür. (Dazu mehr im Teil 2) 

Doch bleibt er bei seinen Überlegungen nicht konsequent seiner Theorie treu, denn er favorisiert die parlamentarische Monarchie nach englischem Muster. Das dort verwirklichte Modell einer Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative sichere am besten die Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Er ergänzt den Ansatz von John Locke durch eine dritte Gewalt, die Judikative. Außerdem plädiert er für ein Zweikammerparlament mit einem aristokratischen Oberhaus, das verhindern soll, dass die Monarchie in Tyrannei und die Republik in „Pöbelherrschaft“ abgleitet.

Handlungstheorie

Montesquieu ist gewiss einer der ersten modernen Handlungstheoretiker. Handeln aber ist im Kern eine Erscheinung die von der Freiheit des Handelnden bestimmt ist. Er spricht in seinem gesamten Werk viel von gesellschaftlichen Gegebenheiten, die der Politik und den Herrschenden vorgegeben, die Handlungsmöglichkeiten der Menschen insgesamt begrenzen und die gesellschaftlichen, historischen Entwicklungen eine fast nicht beeinflussbare Richtung geben.

Zudem ist der Name Montesquieus untrennbar mit seiner modellhaften Analyse der englischen Verfassung, ihrer Machtverteilung, Machtverschränkung und Machtbegrenzung verbunden. Der Grundgedanke dieses Modells – man könne die übelsten menschlichen Leidenschaften durch intelligente institutionelle Arrangements zum Vorteil und Nutzen der Gesellschaft lenken, ohne die Menschen zu ändern geschweige denn zu erziehen – findet sich etwas gemässigter auch in seiner Analyse der modernen Gesellschaften seiner Zeit; damals waren das die Monarchien.

Diese sind nach Montesquieu von ehrgeizigen, habgierigen, eitlen, egoistischen und vom Wunsch nach Ansehen geprägten Bürgern bevölkert. Die Leidenschaften der Menschen in der Monarchie werden aber durch die Regeln und Institutionen der Gesamtordnung so umgeleitet, dass sie sich zum Vorteil der Gesamtordnung auswirken. Die Theorie des Handelns, die hinter Montesquieus Reflexionen sichtbar wird, ist eine Theorie der Grenzen des Handelns und der Eindämmung der Macht des Handelnden.

Montesquieus Handlungstheorie, die das Zentrum seines Konzepts der Freiheit ist, bezieht sehr realistisch die Schranken des Handelns der Menschen in Gesellschaft in die Untersuchung mit ein. Das Handeln selbst, kann ja kaum in seiner Eigenart selbst wissenschaftlich begründet werden. Es ist frei und damit kausaler Analyse kaum zugänglich. Montesquieu selbst hält fest: Völlige Freiheit ist eine Illusion. In ständig neuen Varianten gebraucht er das Bild eines gigantischen Netzes, in dem sich Fische bewegen, ohne zu bemerken, dass die in dem Netz eingebunden sind. Das ist Montesquieus Bild der Freiheit. Das Handeln ist immer Bedingungen unterworfen, die dem Handelnden vorgegeben sind.

Die Prinzipien

Diese Überlegungen treten in systematischerer Form im Hauptwerk De L’Esprit des Lois erneut auf. Montesquieus Frage nach den Prinzipien des Handelns führt in „Vom Geist der Gesetze“ zu einer neuen Kategorisierung der politischen Ordnungen: Nicht mehr die klassische Frage nach der Zahl und nach der Qualität der Regierenden bestimmt die Unterscheidungen. Montesquieu trennt zwischen Republiken, Monarchien und Despotien, die durch die unterschiedlichen Prinzipien , das heisst durch unterschiedliche Motive und Leidenschaften, die das Handeln der Menschen in der jeweiligen Gesellschaft bestimmen, klassifiziert sind.

a) In Republiken ist die Macht und das Handeln in der Gesellschaft verteilt. Die Bürger müssen, damit diese Ordnung nicht zerbricht, einen hohen Grad von Verantwortlichkeit für das Gemeinwesen entwickeln. Sie müssen einander respektieren und sie müssen ihre Handlungen dem Gemeinwohl unterordnen. Montesquieu nennt dieses handlungsleitende Prinzip „Tugend“. Es ist unübersehbar, dass Montesquieus „Tugend“ wenig mehr als den Namen mit jener Tugend gemein hat, die seit Platon und Aristoteles als Kriterium für die Güte einer politischen Ordnung dient.

Die Republiken unterteilt Montesquieu in demokratische Republiken, in denen das gesamte Volk an den wichtigen Entscheidungen und an der Vergabe der Ämter beteiligt ist und in aristokratische Republiken in denen eine politische Klasse die Politik bei sich monopolisiert. Damit diese letztere Aristokratie stabil bleibt, muss sich – so Montesquieu – die politische Klasse durch besondere Mässigung und Gerechtigkeit gegenüber den Herrschaftsunterworfenen auszeichnen.

b) Anders als in den Republiken, in denen Gleichheit unter den das öffentliche Leben Bestimmenden vorherrscht, und die sich deswegen aus eigener Kraft mässigen müssen, prägt Ungleichheit die Eigenart der Monarchien. Der Monarch, der für die Regierung notwendige Geburtsadel, die Stände, die Provinzen, die Städte – alle haben ihren Platz in der Ordnung. Sie streben nach Ansehen und Prestige. Jeder will sich hervortun, er strebt nach Ansehen und Anerkennung: das Prinzip der Ehre.

Das handlungsleitende Streben nach Ansehen und danach, sich hervorzutun, bewirkt durch die List der Vernunft dieses Prinzips der Ehre, dass zwar alle, ihren Vorteil suchend, grosse Anstrengungen unternehmen, sie werden aber durch die königlichen Gesetze in Schranken gehalten und manipuliert, doch zum allgemeinen Wohl beitragen. Ehre setzt alle Glieder des politischen Körpers in Bewegung; sie verbindet sie durch ihr Handeln selbst und ein jeder, im Glauben sein Eigeninteresse zu verfolgen, trägt zum Gemeinwohl bei.

c) In der dritten Regimeform, die Montesquieu unterscheidet, der Despotie, ist das Handeln oder Nicht-Handeln der Menschen vom Prinzip der Angst bestimmt. Es gibt dort nur Mässigung, wo die Sitten und Gewohnheiten stärker sind als die Macht des Despoten. Grundsätzlich ist die Despotie ohne Mass. Der gesamte Herrschaftsapparat, die Hierarchie der Regierenden, sind von der Furcht ebenso in ihrem Handeln geprägt wie das Volk und der Despot selbst. Da es keine über den Willen des obersten Herrschers hinausweisende Rechtssicherheit gibt, der Wille des Despoten ist ja oberstes Gesetz, muss jeder um sein Leben, seinen Wohlstand, seine Familie und seine Ämter bangen. Auch der Despot selbst kann jederzeit durch eine Palastrevolte gestürzt werden, nichts ist sicher und diese Unsicherheit gilt für alle. Das Regime ist per se instabil.

Der Leser hat wohl richtigerweise ein Bild eines afrikanischen Landes vor seinem geistigen Auge.

Die Despotie ist in wirtschaftlichen Fragen das Gegenstück zur Monarchie. Während Handel und freies Gewerbe in der geordneten und gemässigten Monarchie blühen, ruiniert das Prinzip der Despotie das Wirtschaftsleben. Die allgemeine Unsicherheit, die dieses Regime charakterisiert, verhindert jede langfristige Planung der Bürger. „In derartigen Staaten wird nichts verbessert oder erneuert : die Häuser werden nur für ein Menschenleben gebaut; man entwässert die Böden nicht, man pflanzt keine Bäume; man beutet die Erde aus, aber man düngt sie nicht.“ Schreibt Montesquieu im Buch V des „Esprit des Lois“.

Alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten wollen von der sichtbaren Entwicklung unabhängig sein. Eine Schattenwirtschaft ist die direkte Folge. Kredite werden heimlich gegeben, da sie aus Ersparnissen und Geldansammlungen gespeisst werden die vor der öffentlichen Gewalt verborgen werden. Wucher ist die Folge. Grössere Besitztümer werden den Regierenden wie auch ihren Helfern und Beamten verborgen – nur so sind sie vor der Konfiskation sicher. Es gibt nur ein am kurzfristigen Bedarf orientiertes Wirtschaftsgebaren; alles andere wird im Geheimen organisiert. Eine allgemeine Verrottung der Ökonomie, soweit sie nicht vom Herrscher oder für den Herrscher betrieben wird, ist die sichtbare Eigenart der Wirtschaft unter der Despotie. Es gibt keinen freien Handel.

Die Mässigung

Die Mässigung, die in der Republik von den Bürgern selbst ausgeht und die in der Despotie nicht existiert, wird also in der Monarchie von aussen durch Institutionen und institutionelle Arrangements erreicht. Diese Überlegungen des Baron de La Brède sind vom grossen Eindruck geprägt, den die Lektüre eines Werkes auf sein Denken hatte: Der Engländer Bernard Mandeville hat im Jahre 1714 in seinem Werk “The Fable of the Bees” beschrieben, wie ein eigenartiges Zusammenwirken von individuellen Lastern durch Regeln zum Nutzen der Gesellschaft umgeleitet werden könne. Er hat – noch bevor die heute noch bestehende Nationalökonomie diese Laster zu Tugenden erklärte – eine Lasterlehre ökonomischen Wohlverhaltens entwickelt nach der Habgier, Geiz, Genussucht, Egoismus, Verschwendungssucht und andere Untugenden sich, von den Institutionen der Marktkonkurrenz geregelt, zum Nutzen der Gesellschaft auswirken. Der Untertitel der Bienenfabel, <Private Laster – öffentliche Vorteile> gibt dieser Interpretation des Marktgeschehens trefflichen Ausdruck. Montesquieu hat diese seltsame Art der Interpretation der gesellschaftlichen Wirklichkeit übernommen. So kann sein Gesellschaftsmodell auf Bürgertugenden fast vollkommen verzichten. Der Markt leitet selbst tugendloses Verhalten zum Nutzen der Gesellschaft um und in sozialverträgliche Bahnen.

Ökonomie, Handel und Wirtschaftsfreiheit

Die Steigerung des Wohlstandes eines Volkes, das freien Handel zulässt und betreibt, steht für Montesquieu ausser Frage. Darum wendet er sich gegen alle sinnlosen und behindernden Handelsbeschränkungen. Der Glaube, der im 18.Jahrhundert entstand, und der bis ins 21. von vielen Menschen geteilt wird, ist auch eine Überzeugung Montesquieus. „Die natürliche Wirkung des Handels ist es, Frieden zu bringen. Zwei Völker, die miteinander Handel treiben, machen sich voneinander abhängig: wenn eines Interesse hat, zu kaufen, so liegt dem anderen daran zu verkaufen; und alle Vereinbarungen beruhen auf den wechselseitigen Bedürfnissen.“ Montesquieu erkennt die ökonomischen Vorteile des Handels ebenso wie ihre Nebenwirkungen auf die Gesellschaft. Der Handel steigert den Wohlstand und : der Handel verändert die Sitten und Gewohnheiten der Menschen. Der Handel beseitigt störende Vorurteile und „es gilt beinahe allgemein die Regel, dass es da, wo sanfte Sitten herrschen, auch Handel gibt und dass überall, wo es Handel gibt, auch sanfte Sitten herrschen.“

Das Freiheitskonzept

Der Denker und Reisende, der über Jahre seines Lebens an seinem Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze“ schreibt antwortet auf die Unordnung und auf die Veränderungen seiner Zeit mit einem mässigenden Konservatismus. Der sich scheinbar so radikal ändernden gesellschaftlichen Realität, die viele glauben macht, man könne alles machen, hält er seine bremsenden und warnenden Bedenken vor. Freiheit bestehe nicht darin , dass man tun könne, was einem grade so beliebe, schreibt er, Freiheit sei vornehmlich die Erfüllung dessen, was nötig ist und wozu man verpflichtet sei.(De L’Esprit des Lois Buch XI, Kap. 3)

Die Regierenden aber warnt er vor Grössenwahn. Der „allgemeine Geist“ eines Volkes, im Geschichtsprozess langsam gewachsen, stelle die wesentliche Grundsubstanz einer Gesellschaft dar. Ihn ändern solle man nur mit äusserster Zurückhaltung, selbst Despoten müssten die religiösen Überzeugungen ihrer Untertanen respektieren. Der esprit général eines Volkes sei zwar keine unveränderliche Grösse, aber man könne ihn nicht manipulieren.

Entsprechend plädiert Montesquieu für religiöse Toleranz, wenn es aber nur eine Religion in der Gesellschaft gäbe, solle man keine andere einführen; wo hingegen mehrere nebeneinander existieren, soll der Regierende das Zusammenleben regeln. Die Stabilität auch der Religion macht viele Strafbestimmungen unnötig; aber die Strafbestimmungen sollen nur das beschützen was auch wirklich ein öffentliches Gut ist. Glaubenssachen haben mit dem Strafrecht grundsätzlich nichts zu tun. Die Bestrafung religiöser Frevel solle man dem beleidigten Gott überlassen; die Verfolgung weltlicher Untaten sei eine hinreichend auslastende Tätigkeit für die Strafbehörden.

Montesquieu lehnt die damals selbstverständliche Verfolgung Homosexueller ebenso ab, wie die Verfolgung anderen Verhaltensweisen der unterschiedlichsten Art wenn diese nicht die öffentliche Ordnung stören.

(weitgehend übernommen und modifiziert aus http://de.wikipedia.org/wiki/Charles_de_Secondat,_Baron_de_Montesquieu)